Scheinselbstständigkeit liegt vor wenn du formal selbstständig bist, aber wie ein Arbeitnehmer behandelt wirst. Die DRV prüft vier Hauptkriterien: (1) Weisungsgebundenheit (du musst Anweisungen befolgen), (2) Eingliederung in den Betrieb (feste Arbeitszeiten, Büropräsenz), (3) Kein eigenes unternehmerisches Risiko, (4) Nur ein Auftraggeber (Monopsonie-Situation). Konsequenz bei Feststellung: Sozialversicherungsbeiträge werden nachgefordert — rückwirkend bis zu 4 Jahre. Wie vermeiden: Mehrere Auftraggeber, eigene Betriebsmittel, freie Zeiteinteilung, eigene AGB. Empfehlung: Statusfeststellungsverfahren bei der DRV beantragen wenn unsicher — kostenlos, schützt vor Nachforderungen.
Quellen & Datengrundlage
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