In Deutschland: Ja, die Frage nach dem bisherigen Gehalt ist rechtlich zulässig — anders als in Teilen der USA. Du bist jedoch nicht verpflichtet wahrheitsgemäß zu antworten. Das Entgelttransparenzgesetz und die EU Pay Transparency Directive sollen Transparenz über Gehaltsstrukturen schaffen, verpflichten Arbeitgeber aber nicht, auf Nachfragen zum Ist-Gehalt zu verzichten. AGG §1 schützt vor diskriminierungsbasierter Gehaltsgestaltung. Strategisch klüger: Antworte mit deiner Gehaltsvorstellung statt dem Ist-Gehalt — Formulierung: 'Ich möchte lieber über meine Erwartungen für diese Position sprechen — ich strebe [Spanne] an.' Das lenkt die Diskussion in die richtige Richtung.
Quellen & Datengrundlage
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