Ja, in Deutschland ist diese Frage rechtlich zulässig — anders als in einigen US-Bundesstaaten. Du bist aber nicht verpflichtet wahrheitsgemäß zu antworten. Strategisch klüger: Antworte mit deiner Gehaltsvorstellung statt dem Ist-Gehalt. Formulierung: 'Ich möchte lieber über meine Erwartungen für diese Position sprechen — ich strebe X€ an.'
Quellen & Datengrundlage
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