Der öffentliche Dienst hat eigene Spielregeln. Art. 33 GG und das Beamtenrecht schreiben vor, dass Stellen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vergeben werden — nicht nach Sympathie. Konsequenzen: Anforderungen in Stellenausschreibungen sind Pflichtkriterien, keine Wunschliste. Wer formale Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird nicht eingeladen — anders als in der Privatwirtschaft. BA-Beschäftigungsstatistik: Öffentlicher Dienst ist Deutschlands größter Arbeitgeber. Interamt.de ist das zentrale Stellenportal. Besonderheiten: Anschreiben oft als 'Motivationsschreiben' bezeichnet, strukturierter Auswahlprozess, häufig Verbeamtung nach Probezeit möglich. AGG gilt auch hier — aber Altersschranken für Verbeamtung existieren in manchen Bundesländern.
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