Wie bewerbe ich mich mit einer Schwerbehinderung in Deutschland?
Schwerbehinderte Menschen (GdB ≥ 50) haben in Deutschland besondere Rechte im Bewerbungsprozess. SGB IX §165: Arbeitgeber mit 20+ Beschäftigten sind verpflichtet, schwerbehinderte Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen wenn sie die formalen Anforderungen erfüllen — außer bei offensichtlicher Eignung für die Stelle. AGG §1: Diskriminierung wegen Behinderung ist verboten. Offenbarungspflicht: Du bist NICHT verpflichtet deine Behinderung in der Bewerbung anzugeben — außer sie beeinflusst direkt die Stelle. Nutzen der Offenbarung: Einladungspflicht, Kündigungsschutz (SGB IX), Zusatzurlaub (5 Tage nach §208 SGB IX). Praktische Ressourcen: Inklusionsamt (früher Integrationsamt), BA-Beratung für Menschen mit Behinderung, Aktion Mensch-Stellenbörse.
Quellen & Datengrundlage
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