Warum Datenschutz bei Bewerbungen relevant ist
Als Bewerber hast du nach der DSGVO das Recht auf Auskunft, Löschung und Berichtigung deiner Bewerbungsdaten — auch nach einer Absage. Mit jeder Bewerbung überträgst du eine Vielzahl persönlicher Daten: Name, Adresse, Werdegang, Qualifikationen, teils auch Gesundheitsdaten oder Lücken mit privaten Hintergründen. Diese Daten unterliegen der DSGVO — der Datenschutz-Grundverordnung der EU.
Das heißt: Du hast Rechte. Und Unternehmen haben Pflichten. Die meisten Bewerber kennen diese Rechte nicht — und nutzen sie daher auch nicht.
„Deine Bewerbungsdaten gehören dir — auch nachdem du sie abgeschickt hast."
DSGVO-Grundsatz für BewerbungsverfahrenDeine Rechte als Bewerber im Überblick
Auskunftsrecht
Du kannst jederzeit anfragen, welche Daten ein Unternehmen über dich gespeichert hat — auch nach einer Absage.
Recht auf Löschung
Nach Abschluss des Verfahrens oder auf Anfrage müssen deine Daten gelöscht werden — sofern kein berechtigtes Interesse besteht.
Berichtigungsrecht
Falsch gespeicherte Daten? Du kannst deren Korrektur verlangen — jederzeit während und nach dem Verfahren.
Widerspruchsrecht
Du kannst der Verarbeitung deiner Daten für bestimmte Zwecke widersprechen — z. B. wenn dein Profil für andere Stellen genutzt werden soll.
Wie lange dürfen Bewerberdaten gespeichert werden?
Das ist die häufigste Frage — und die Antwort ist nicht ganz einfach, weil es keine einheitliche gesetzliche Frist gibt. Was gilt:
Daten dürfen verarbeitet werden
Für die Dauer des Bewerbungsverfahrens ist die Verarbeitung durch das berechtigte Interesse des Arbeitgebers gerechtfertigt.
Üblicherweise 4–6 Monate Aufbewahrung
Um auf eventuelle Klagen wegen Diskriminierung (AGG) reagieren zu können, dürfen Daten ca. 4–6 Monate nach Absage gespeichert bleiben. Danach: Löschung.
Nur mit ausdrücklicher Einwilligung
Wenn ein Unternehmen dich für zukünftige Stellen vormerken möchte, braucht es deine ausdrückliche, informierte Einwilligung. Ohne diese: nicht zulässig.
Übergang in die Personalakte
Wirst du eingestellt, werden Bewerbungsdaten in die Personalakte überführt. Es gelten dann andere, längere Aufbewahrungsfristen.
Was Unternehmen nicht dürfen
Diese Daten dürfen nicht erhoben werden
- Schwangerschaft — explizit verboten nach AGG und DSGVO
- Religionszugehörigkeit — nur bei konfessionellen Arbeitgebern zulässig
- Gewerkschaftsmitgliedschaft — keine Frage, keine Verarbeitung
- Gesundheitszustand — nur wenn direkt stellenrelevant (z. B. Fahrtauglichkeit)
- Vorstrafen — nur in eng definierten Ausnahmen zulässig
Was du praktisch tun kannst
- Löschungsanfrage nach Absage: Du kannst formlos per E-Mail bitten, deine Daten nach Abschluss des Verfahrens zu löschen
- Kein automatisches Opt-in für Talent Pools: Ein Häkchen bei „Daten für zukünftige Stellen nutzen" muss freiwillig und informiert gesetzt werden
- Drittanbieter-Tools: Wenn du dich über Portale (LinkedIn, Stepstone) bewirbst, gelten auch deren Datenschutzregeln — lies die Hinweise kurz durch. Auch bei digitalen Bewerbungen per E-Mail oder Portal solltest du wissen, was mit deinen Daten passiert
- Bewerbungsunterlagen zurückfordern: Du kannst darum bitten, dass physisch eingereichte Unterlagen zurückgeschickt werden. Achte auch beim digitalen Versand darauf, keine unnötigen Daten mitzuschicken
- Daten in der Bewerbung minimieren: Schick nur mit, was für die Stelle relevant ist. Unser kostenloser ATS-Check zeigt dir, welche Informationen wirklich gebraucht werden
Wie wir mit deinen Daten umgehen
Alle Daten, die du uns für deine Bewerbungsunterlagen zur Verfügung stellst, werden ausschließlich für deinen Auftrag genutzt. Wir speichern keine Daten über den Auftragsabschluss hinaus. Details findest du in unserer Datenschutzerklärung.
Du schickst deine Daten nicht ins Leere — du hast das Recht zu wissen, was damit passiert. Und das Recht, deren Löschung zu verlangen.
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