Der Betriebsrat ist die gewählte Arbeitnehmervertretung in Unternehmen ab 5 Mitarbeitenden (BetrVG §1 Q043). Für Bewerber direkt relevant: In Unternehmen mit Betriebsrat muss dieser bei Einstellungen informiert und ggf. beteiligt werden (BetrVG §99). Der Betriebsrat kann Einstellungen verweigern wenn z.B. AGG-Verstöße vorliegen. Für dich als zukünftiger Mitarbeitender: Der Betriebsrat ist deine erste Anlaufstelle bei Problemen — Arbeitszeitfragen, Mobbing, Gehaltsungleichheit, Weiterbildung. BetrVG §75: Betriebsrat und Arbeitgeber sind verpflichtet, Benachteiligungen zu unterlassen. Einschränkung: Betriebsräte haben nur in der Privatwirtschaft Wirkung — im öffentlichen Dienst gibt es Personalräte.
Quellen & Datengrundlage
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