Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot (§§ 74–75d HGB) untersagt dir nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses für einen Wettbewerber zu arbeiten. Voraussetzungen für Gültigkeit: (1) Schriftlich vereinbart. (2) Zeitlich und räumlich begrenzt (max. 2 Jahre nach deutschem Recht). (3) Der Arbeitgeber muss für die Dauer des Verbots eine Karenzentschädigung von mindestens 50% des letzten Gehalts zahlen. Wenn kein Karenzentschädigung gezahlt wird: Das Verbot ist für dich nicht bindend. Praktische Empfehlung: Vor Stellenannahme im neuen Unternehmen prüfen ob Non-Compete greift. Rechtsberatung (Gewerkschaft nach TVG Q040 oder Arbeitnehmerberatung) sinnvoll bei Unsicherheit.
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