Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland wird jährlich angepasst — aktueller Stand und aktuelle Höhe beim BA und Destatis abrufbar. Er gilt für alle Arbeitnehmer in Deutschland, unabhängig von Nationalität oder Branche. Ausnahmen: Auszubildende (eigene Regelung nach BBiG), Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten, Pflichtpraktika bis 3 Monate. Sonderregelungen in Tarifverträgen können höhere Mindestlöhne festlegen (TVG Q040). Das MiLoG (Mindestlohngesetz) gibt Arbeitnehmern direktes Klagerecht. Relevant für Jobsuche: Wenn ein Angebot unter dem Mindestlohn liegt, ist das rechtswidrig — melden bei der Zollverwaltung oder Arbeitsgericht. DSGVO-Relevanz: Gehaltsunterlagen sind Beschäftigtendaten und unterliegen BDSG §26.
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