Das AGG §1 schützt vor Diskriminierung wegen Rasse, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter und sexueller Identität. Konkret unzulässige Fragen: Schwangerschaft und Familienplanung (Ausnahme: wenn die Stelle mit dem Merkmal unvereinbar ist), Religion und Weltanschauung, Gewerkschaftsmitgliedschaft, Vorstrafen (außer für einschlägige Verurteilungen), HIV-Status und Behinderung (wenn nicht stellenrelevant). Antidiskriminierungsstelle: Du hast das Recht diese Fragen falsch zu beantworten — es hat keine rechtlichen Konsequenzen für dich. Einwand: In der Praxis stellen viele Arbeitgeber diese Fragen unwissentlich. Taktik: Nicht konfrontativ, sondern diplomatisch umleiten ('Meine Pläne sind darauf ausgerichtet diese Stelle langfristig zu besetzen').
Quellen & Datengrundlage
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