Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG §3, Q044) garantiert mindestens 20 Werktage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche. Das ist das gesetzliche Minimum — die meisten Tarifverträge und Arbeitsverträge gewähren 25–30 Tage. Der Tarifvertrag (TVG Q040) deiner Branche kann höhere Ansprüche festlegen. Laut Destatis liegt der durchschnittliche tatsächliche Urlaubsanspruch in Deutschland bei 28–30 Tagen. Beim Jobwechsel gilt: Urlaubsanspruch entsteht monatlich (1/12 pro Monat im ersten Halbjahr), nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit voller Anspruch. Wenn das Angebot unter 25 Tagen liegt: Verhandlungsspielraum ist real — zusätzliche Urlaubstage kosten den Arbeitgeber wenig und haben für dich hohen Wert.
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