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Muss ich alle Jobs im Lebenslauf angeben?

GeprĂĽft durch Expertenrat

Rechtlich nein — es gibt in Deutschland keine gesetzliche Pflicht zur lückenlosen Auflistung aller Stellen. Nach §§ AGG und BDSG §26 darf ein Arbeitgeber nur bewerbungsrelevante Informationen abfragen. Praktisch aber: Lücken über 3 Monate werden in der Regel bemerkt und im Gespräch angesprochen. Kurzarbeitsverhältnisse unter 3 Monaten, nicht relevante Nebenjobs und Praktika dürfen gebündelt werden ('Diverses 2019–2020'). Lügen oder absichtliches Verschweigen relevanter Stellen gilt als arglistige Täuschung und kann zur Anfechtung des Arbeitsvertrags führen (§123 BGB). Empfehlung: Lass weg was nicht hilft — aber verschweige nie was schaden könnte.

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