Schwerbehinderte Menschen (GdB ≥ 50) haben in Deutschland besondere Rechte im Bewerbungsprozess. SGB IX §165: Arbeitgeber mit 20+ Beschäftigten sind verpflichtet, schwerbehinderte Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen wenn sie die formalen Anforderungen erfüllen — außer bei offensichtlicher Eignung für die Stelle. AGG §1: Diskriminierung wegen Behinderung ist verboten. Offenbarungspflicht: Du bist NICHT verpflichtet deine Behinderung in der Bewerbung anzugeben — außer sie beeinflusst direkt die Stelle. Nutzen der Offenbarung: Einladungspflicht, Kündigungsschutz (SGB IX), Zusatzurlaub (5 Tage nach §208 SGB IX). Praktische Ressourcen: Inklusionsamt (früher Integrationsamt), BA-Beratung für Menschen mit Behinderung, Aktion Mensch-Stellenbörse.
Quellen & Datengrundlage
Willst du wissen wie gut dein CV zu deiner Zielrolle passt?
Lohnt sich eine Initiativbewerbung?
Was ist der Unterschied zwischen Kündigung und Aufhebungsvertrag?
Was ist ein Betriebsrat und was kann er für mich als Bewerber tun?
Was ist ein Karriere-Coach und brauche ich einen?
Was ist ein Non-Compete Klausel und gilt sie nach meiner Kündigung?