Kündigung ist ein Beziehungsmanagement-Moment, nicht nur ein rechtlicher Akt. BGB §622 regelt Kündigungsfristen — im ersten Arbeitsjahr 4 Wochen zum 15. oder Monatsende, danach staffelweise. Praxis-Regeln: (1) Erst dem direkten Vorgesetzten persönlich mitteilen — nie zuerst per E-Mail oder über Kollegen. (2) Schriftlich kündigen (Einschreiben für Nachweis). (3) Keine negativen Kommentare über das Unternehmen — die Branche ist kleiner als du denkst. (4) Übergabe sorgfältig gestalten. (5) Gutes Arbeitszeugnis einfordern (§109 GewO). LinkedIn-Daten: 70% der deutschen Arbeitnehmer wechseln irgendwann in einen Bereich zurück der mit ihrem alten Arbeitgeber in Berührung kommt — Reputation zählt.
Quellen & Datengrundlage
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