Darf der Arbeitgeber nach meinem aktuellen Gehalt fragen?

Geprüft durch Expertenrat

In Deutschland: Ja, die Frage nach dem bisherigen Gehalt ist rechtlich zulässig — anders als in Teilen der USA. Du bist jedoch nicht verpflichtet wahrheitsgemäß zu antworten. Das Entgelttransparenzgesetz und die EU Pay Transparency Directive sollen Transparenz über Gehaltsstrukturen schaffen, verpflichten Arbeitgeber aber nicht, auf Nachfragen zum Ist-Gehalt zu verzichten. AGG §1 schützt vor diskriminierungsbasierter Gehaltsgestaltung. Strategisch klüger: Antworte mit deiner Gehaltsvorstellung statt dem Ist-Gehalt — Formulierung: 'Ich möchte lieber über meine Erwartungen für diese Position sprechen — ich strebe [Spanne] an.' Das lenkt die Diskussion in die richtige Richtung. Stand 28.07.2026 — was sich ändern wird: Mit der Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/970) wird die Frage nach der Gehaltshistorie unzulässig. Die Umsetzungsfrist lief am 07.06.2026 ab, Deutschland hat sie verstreichen lassen; mit einem verbindlichen Gesetz wird überwiegend erst 2027 gerechnet. Bis dahin bleibt die Frage zulässig. Für öffentliche Arbeitgeber wirkt die Richtlinie bereits unmittelbar. Rechtsangaben ohne Gewähr — dieser Text ist keine Rechtsberatung.

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