Ghosting — keine Rückmeldung nach Bewerbung oder nach Gesprächen — hat laut StepStone Jobmarkt-Report 2025 massiv zugenommen: 60% aller Bewerber berichten von mindestens einer Ghosting-Erfahrung. Ursachen: ATS-Überflutung (Recruiter bearbeiten 200+ Bewerbungen pro Stelle), Prozesslücken, keine explizite Absagepflicht in Deutschland (nur bei nachgewiesener Diskriminierung nach AGG §31 Q031). Was du tun kannst: Einmal nach 2 Wochen nachfragen, einmal nach weiteren 2 Wochen — danach intern abhaken. DSGVO Art. 15: Du hast Auskunftsrecht über gespeicherte Bewerberdaten — das kann als Follow-up genutzt werden. Monster zeigt: Kandidaten die höflich nachfassen werden als professioneller eingestuft als solche die schweigen oder frustriert reagieren. Praktisch: Immer 3-5 Prozesse parallel führen — nie auf eine einzige Bewerbung warten.
Quellen & Datengrundlage
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