Was ändert sich durch die EU-Entgelttransparenzrichtlinie für Bewerber?

Geprüft durch Expertenrat

Zwei Punkte betreffen Bewerberinnen und Bewerber unmittelbar — beide gelten allerdings erst mit dem deutschen Umsetzungsgesetz: 1. Arbeitgeber müssen die Einstiegsvergütung oder deren Spanne vor dem Vorstellungsgespräch mitteilen — entweder in der Stellenanzeige oder vorab auf anderem Weg. 2. Die Frage nach der Gehaltshistorie wird unzulässig. Stand 28.07.2026 ist beides noch nicht in Kraft. Die Umsetzungsfrist der Richtlinie (EU) 2023/970 lief am 07.06.2026 ab; Deutschland hat sie verstreichen lassen. Ein Referentenentwurf liegt nicht vor, mit einem Gesetz wird überwiegend erst 2027 gerechnet. Bis dahin gilt das Entgelttransparenzgesetz von 2017 unverändert fort. Für öffentliche Arbeitgeber wirkt die Richtlinie bereits: Beschäftigte des öffentlichen Dienstes können sich unter Voraussetzungen unmittelbar auf sie berufen. Im Markt ist der Wandel bislang nur langsam messbar: Der Anteil der Stellenanzeigen mit konkreter Gehaltsangabe stieg von 3,0 % (Mai 2026) auf 4,7 % (Juli 2026). Kommt die Novelle, bedeutet das für über 95 % der Anzeigen eine Umstellung der heutigen Praxis. Rechtsangaben ohne Gewähr — dieser Text ist keine Rechtsberatung.

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