Muss das Gehalt in der Stellenanzeige stehen?
Nein. Stand 28.07.2026 gibt es in Deutschland keine Pflicht, ein Gehalt in der Stellenanzeige zu nennen. Das Entgelttransparenzgesetz von 2017 gilt unverändert fort und kennt keine solche Pflicht. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/970) hätte bis zum 07.06.2026 in nationales Recht umgesetzt werden müssen — Deutschland hat die Frist verstreichen lassen, ein Referentenentwurf liegt nicht vor, und mit einem verbindlichen Umsetzungsgesetz wird überwiegend erst 2027 gerechnet. In der Praxis heisst das: Nur 4,7 % der Stellenanzeigen nennen derzeit ein konkretes Gehalt — gemessen an 123.750 ausgewerteten Anzeigen zwischen Mai und Juli 2026. Der Anteil steigt (Mai 3,0 % → Juli 4,7 %), getragen vor allem von Personalvermittlern und dem öffentlichen Dienst. Ein Sonderfall sind öffentliche Arbeitgeber: Beschäftigte des öffentlichen Dienstes können sich unter Voraussetzungen unmittelbar auf die Richtlinie berufen, auch ohne deutsches Umsetzungsgesetz. Rechtsangaben ohne Gewähr — dieser Text ist keine Rechtsberatung.
Quellen & Datengrundlage
- myjobhub Marktpuls-Report: Entgelttransparenz (Juli 2026)
- Richtlinie (EU) 2023/970 (EUR-Lex)
- Entgelttransparenzgesetz
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