In Deutschland gibt es kein gesetzliches Recht auf Homeoffice — mit einer wichtigen Ausnahme. Rechtslage nach ArbSchG und Haufe: Arbeitgeber können Homeoffice grundsätzlich anordnen oder verbieten wenn der Arbeitsvertrag eine Büropräsenzpflicht vorsieht. Ausnahme: Betriebe mit Betriebsrat (BetrVG §87 Q043) — der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht bei Homeoffice-Regelungen. Covid-Homeoffice-Pflicht ist ausgelaufen (2022). Destatis Homeoffice-Daten 2024: 25% der deutschen Arbeitnehmer arbeiten regelmäßig remote — in IT bis 60%. Was du tun kannst: (1) Wenn Homeoffice im Vertrag steht: Arbeitgeber kann es nicht einseitig streichen ohne Änderungskündigung. (2) Wenn kein vertragliches Recht: Verhandeln — Betriebsvereinbarung anregen, direkte Vereinbarung mit Vorgesetztem. (3) Bei Kündigung wegen Homeoffice-Ablehnung: Arbeitsgericht prüfen lassen. Kununu: Homeoffice-Möglichkeiten sind 2025 das meistbewertete Kriterium bei Arbeitgeberbewertungen.
Quellen & Datengrundlage
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