Darf mein zukünftiger Arbeitgeber meinen Social-Media-Account prüfen?
Geprüft durch Expertenrat
In Deutschland: begrenzt ja. Öffentlich zugängliche berufliche Profile (LinkedIn, Xing, öffentliche GitHub-Repos, öffentliche Webseiten) dürfen angeschaut werden. Private Profile dürfen nicht durch Freundschaftsanfragen o.ä. infiltriert werden. Facebook und Instagram sind nach DSGVO-Auslegung tabu wenn sie eindeutig privat sind. Praktischer Rat: Google dich selbst und stelle sicher dass nichts Kompromittierendes öffentlich sichtbar ist.
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