🚀 myjobhub startet bald — jetzt für Updates eintragen →

Darf mein zukünftiger Arbeitgeber meinen Social-Media-Account prüfen?

Geprüft durch Expertenrat

In Deutschland: begrenzt ja. Öffentlich zugängliche berufliche Profile (LinkedIn, Xing, öffentliche GitHub-Repos, öffentliche Webseiten) dürfen angeschaut werden. Private Profile dürfen nicht durch Freundschaftsanfragen o.ä. infiltriert werden. Facebook und Instagram sind nach DSGVO-Auslegung tabu wenn sie eindeutig privat sind. Praktischer Rat: Google dich selbst und stelle sicher dass nichts Kompromittierendes öffentlich sichtbar ist.

Willst du wissen wie gut dein CV zu deiner Zielrolle passt?

Verwandte Fragen

MarktpulsSkill-AnalyseQuick CheckCV vs. Stelle
Darf mein zukünftiger Arbeitgeber meinen Social-Media-Accoun | myjobhub