Darf mein Arbeitgeber beim Ausscheiden ein schlechtes Arbeitszeugnis ausstellen?
Nein — deutsches Recht (§ 109 GewO) schreibt vor, dass ein Arbeitszeugnis wohlwollend und wahrheitsgemäß sein muss. Das klingt widersprüchlich, ist es aber nicht: Das Zeugnis darf keine Formulierungen enthalten die dem Arbeitnehmer schaden, auch wenn sie der Wahrheit entsprächen. Es gibt eine Codierung die HR-Profis kennen — Formulierungen wie 'stets bemüht' signalisieren Schwäche, 'zu unserer vollen Zufriedenheit' ist Standard, 'zu unserer vollsten Zufriedenheit' die beste Note. Du hast das Recht das Zeugnis anzufechten wenn es negative Signalformulierungen enthält — bei der Antidiskriminierungsstelle oder vor dem Arbeitsgericht. DSGVO: Zeugnisse sind personenbezogene Daten — du hast Auskunftsrecht.
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