Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG Q036) regelt maximale Arbeitszeiten und ist bei Stellenanzeigen und Vertragsverhandlungen relevant. Kernregeln: Max. 8 Stunden pro Werktag (erweiterbar auf 10 Stunden wenn im Durchschnitt über 6 Monate ≤8 Stunden). Mind. 11 Stunden Ruhezeit zwischen Arbeitstagen. Sonntage und Feiertage grundsätzlich arbeitsfrei (Ausnahmen: Pflege, Gastronomie, IT-Bereitschaft). Für Bewerber relevant: Wenn Stellenanzeigen 'Flexibilität' oder '60+ Stunden' implizieren — das kann ArbZG-widrig sein. Bei Vertragsverhandlungen: 'Vertrauensarbeitszeit' ist kein Freifahrtschein für unbegrenzte Arbeitszeit — ArbZG gilt immer. Haufe Arbeitsrecht: Arbeitgeber müssen seit 2022 (EuGH-Urteil umgesetzt) Arbeitszeiten systematisch erfassen. Bei Verstößen: Bundesamt für Arbeitssicherheit (BAuA) ist zuständig. Einwand: Führungskräfte und leitende Angestellte haben eingeschränkte ArbZG-Rechte.
Quellen & Datengrundlage
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