Welche Bewerberdaten darf ein Unternehmen speichern?
Nur die für das Einstellungsverfahren erforderlichen Daten — und nur so lange wie nötig. BDSG §26 und DSGVO Art. 88 sind die rechtliche Grundlage: Arbeitgeber dürfen Bewerberdaten für die Dauer des Verfahrens plus eine angemessene Nachhaltungsfrist (üblicherweise 3–6 Monate nach Ablehnung) speichern. DSGVO Art. 15 gibt dir Auskunftsrecht: Du kannst anfragen welche Daten gespeichert sind. DSGVO Art. 17 gibt dir Löschungsrecht nach Ende des Verfahrens. Die Antidiskriminierungsstelle empfiehlt: Unternehmen sollten Bewerbungsunterlagen nicht für andere Stellen ohne ausdrückliche Einwilligung weiternutzen. Praktisch: Wenn du einen Talent Pool beitreten sollst — lies die Datenschutzerklärung und erteile informierte Einwilligung.
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