Deutschland hat zwei Mindestlohn-Ebenen. (1) Gesetzlicher Mindestlohn (MiLoG): Gilt für alle Arbeitnehmer in Deutschland, unabhängig von Branche und Tarifvertrag. Aktueller Stand: Beim BA abrufbar — wird jährlich durch Mindestlohnkommission angepasst. Ausnahmen: Auszubildende (BBiG), Langzeitarbeitslose erste 6 Monate, Pflichtpraktika bis 3 Monate. (2) Branchlicher Mindestlohn: In bestimmten Branchen (Bau, Pflege, Gebäudereinigung, Zeitarbeit) gelten höhere Mindestlöhne durch Allgemeinverbindlicherklärung nach TVG. Für Bewerber: Wenn ein Angebot unter MiLoG liegt — illegal, Klagerecht beim Arbeitsgericht. Haufe: MiLoG-Verstöße können mit bis zu 500.000€ Bußgeld geahndet werden. DGB zeigt: Trotzdem gibt es Verstöße — besonders bei Minijobs, geringfügiger Beschäftigung (Minijob-Zentrale Q046), und ausländischen Arbeitnehmern.
Quellen & Datengrundlage
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