Das Nachweisgesetz (NachweisG Q038) verpflichtet Arbeitgeber seit August 2022 (EU-Richtlinie umgesetzt), wesentliche Arbeitsbedingungen schriftlich zu dokumentieren — und zwar am ersten Arbeitstag. Was zwingend drin sein muss: Name und Anschrift beider Parteien, Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsort, Tätigkeitsbeschreibung, Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen, Vergütung und Bestandteile, Hinweis auf Tarifverträge/Betriebsvereinbarungen. Sanktionen für Arbeitgeber: Bußgeld bis 2.000€ je Verstoß nach §4 NachweisG. Für Bewerber: Wenn Arbeitgeber dir keinen Nachweis gibt — das ist ein konkretes Warnsignal. Besonders bei Vergütungsbestandteilen (Boni, Provisionen) unbedingt schriftlich fordern. Haufe: Mündliche Zusagen zu Homeoffice, Weiterbildung, Gehaltserhöhung nach Probezeit sind ohne Nachweisgesetz-Dokumentation schwer durchsetzbar.
Quellen & Datengrundlage
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