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Muss ich im Vorstellungsgespräch über meine Vorstrafen sprechen?

Geprüft durch Expertenrat

Nur bei einschlägigen Vorstrafen die zur Stelle passen. BDSG §26 und AGG §3 schützen vor übermäßigen Dateneingriffen. Die Faustregel nach deutschem Recht: Du musst nur Vorstrafen nennen wenn sie für die konkrete Stelle relevant sind (z.B. Betrugsvorstrafe bei Buchhalterstelle, Körperverletzung bei Security-Stelle). Für nicht einschlägige Vorstrafen darfst du schweigen oder falsch antworten ohne Konsequenzen. Getilgte Vorstrafen (aus dem Bundeszentralregister gelöscht) müssen nie genannt werden. Ausnahmen: Öffentlicher Dienst und sicherheitssensible Stellen verlangen oft erweitertes Führungszeugnis und breiteren Offenbarungsanspruch. Empfehlung: Im Zweifel Rechtsberatung einholen bevor du etwas offenbarst.

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