Muss ich im Vorstellungsgespräch über meine Vorstrafen sprechen?
Nur bei einschlägigen Vorstrafen die zur Stelle passen. BDSG §26 und AGG §3 schützen vor übermäßigen Dateneingriffen. Die Faustregel nach deutschem Recht: Du musst nur Vorstrafen nennen wenn sie für die konkrete Stelle relevant sind (z.B. Betrugsvorstrafe bei Buchhalterstelle, Körperverletzung bei Security-Stelle). Für nicht einschlägige Vorstrafen darfst du schweigen oder falsch antworten ohne Konsequenzen. Getilgte Vorstrafen (aus dem Bundeszentralregister gelöscht) müssen nie genannt werden. Ausnahmen: Öffentlicher Dienst und sicherheitssensible Stellen verlangen oft erweitertes Führungszeugnis und breiteren Offenbarungsanspruch. Empfehlung: Im Zweifel Rechtsberatung einholen bevor du etwas offenbarst.
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