Deutschland sollte in Stellenanzeige, Angebot und Vertragscheck mindestens Befristungsart, Probezeit und Kuendigungsfrist getrennt ausweisen. Empfehlung: Portal-Templates mit strukturierten Vertragsfeldern statt reiner Freitextbeschreibung nutzen. In der Praxis: Angebotsseite: Probezeit separat von Befristung und Startdatum ausweisen. Einschränkung: Sonderkonstellationen im Tarif- oder Individualvertrag können Standardlogiken durchbrechen. (Quellen: TzBfG Gesetze im Internet, BGB §622 Kuendigungsfristen)
Quellen & Datengrundlage
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